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Freiberger
Bürgerhaushalt
2018

Abstimmung
Bürgervorschläge

Fußweg Peter-Schmohl-Straße sanieren und Fußgängerquerung einrichten

Der untere Teil der Gehwege auf der Peter-Schmohl-Straße ist auf einer Seite in einem desolaten Zustand und sollte dringend, Fußgänger- und Radfahrergerecht (die Benutzung der Fahrbahn ist für viele Radfahrer zu gefährlich), saniert werden. Die Gehwege auf der Peter-Schmohl-Straße werden in der Hauptverkehrszeit rege genutzt (2 Kindergärten und Schulweg in Richtung Schachtweg), auch die Straße wird häufig in Höhe der Oststraße überquert, ein Umweg über die Ampelkreuzungen ist speziell mit Kindern nicht wirklich zumutbar. Hier sollte auf Höhe der Einmündung Oststraße eine sichere Querung der Fahrbahn, zum Beispiel über einen Zebrastreifen, möglich sein. Die Peter-Schmohl-Straße ist sehr stark befahren und stellt eine echte Gefahrenstelle für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer dar.

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Die Abstimmungsphase endete am 13.08.2018 18:00 Uhr.
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Stellungnahme der Stadt Freiberg vom 20.07.2018

Status: wird umgesetzt

Die Gehwege der Peter-Schmohl-Straße sind verkehrssicher, weisen aber an vielen Stellen alters- und aufgrabungsbedingte Unebenheiten auf. Mit der Frühjahrsinstandsetzung 2019 wurden hier entsprechende Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) ist nicht ohne weiteres möglich. Maßgeblich sind die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Erkennbarkeit und Sichtverhältnissen, Verkehrsbelegung aber ebenso die Häufigkeit des Fußgängerverkehrs sowie weiteres gegeben sein. Beispielsweise dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen angelegt werden. Die Anlage ist nur dort möglich, wo Fußgänger genau an dieser Stelle gehäuft die Straße queren müssen. Außerdem sind Abstände einzuhalten, die in der Peter-Schmohl-Straße nicht gegeben sind. Die Straße ist nur gesamt ca. 400 m lang, wobei die Anlage weder in der Mitte (Einmündungsbereich Oststraße) noch an den jeweiligen Enden (Lichtsignalanlage) zulässig ist. Fußgängerüberwege müssen jedoch bei Tempo 50 aus 100 m Entfernung erkennbar sein. Deswegen sind aus unserer Sicht die Voraussetzungen für einen Verkehrsüberweg nicht gegeben. Für eine eine Querungshilfe ist die erforderliche Fahrbahnbreite nicht vorhanden.

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