Hainichener Straße (p. Post eingereicht am 20. Juli 2018)
Sanierung der Hainichener Straße und einrichten einer 30er Zone.
Sanierung der Hainichener Straße und einrichten einer 30er Zone.
Status: wird nicht umgesetzt
Ursprünglich war die Hainichener Straße 2019 für eine Deckensanierung vorgesehen ist. Doch zwischenzeitlich durchgeführte verschiedene Kernbohrungen in den einzelnen Abschnitten haben ergeben, dass neben der Deckschicht auch die Binderschicht und einige Teile der Asphalttragschicht in einigen Bereichen erneuert werden müssen. Ursache hierfür ist die relativ hohe Verkehrsbelastung mit zum Teil auch Schwerverkehr in den letzten 20 Nutzungsjahren, aber auch die Vielzahl von Aufgrabungen für Leitungsänderungen und -erneuerungen. Daher ist der Ausbau der Hainichener Straße als reine Deckensanierung leider obsolet. Die notwendigen Sanierungsarbeiten in den Asphaltschichten wollen wir im Investitionshaushalt ab 2021 in Abschnitten vornehmen. Das Einrichten einer Tempo-30-Zone ist nicht möglich, da es sich um eine Straße mit überörtlichem Verkehr handelt (klassifiziert als Staatsstraße).
Möglicherweise ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gemeint. Diese können auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 und 9 StVO erfolgen. Speziell ist eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nur möglich, wenn eine besondere Gefahrenlage (für Leib, Leben, Gesundheit) bestehen würde. Bezogen auf die Hainichener Straße würden danach die allgemeinen Verhaltensregeln nicht ausreichen, um der Gefahr wirksam begegnen zu können. Hier ist in der Regel der Nachweis eines Unfallschwerpunktes erforderlich. Ein Unfallschwerpunkt liegt hier nicht vor. Die Hainichener Straße ist unabhängig davon bisher nicht in Bezug auf gefährliche Situationen aufgefallen.
Nach Änderung der StVO sind zwar streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h ohne Nachweis einer Gefahrenlage möglich, jedoch nur in bestimmten Bereichen (in unmittelbarer Nähe von u.a. Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen). Eine solche Einrichtung befindet sich außer beim RIU-Seniorenheim nicht an der Hainichener Straße. In diesem Abschnitt besteht bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung.