Grünphase Fußgängerampeln (p. Post eingereicht am 31.07.18)
Ampelanlagen (z.B. Post) so schalten, dass Fußgänger nicht auf den Inseln stoppen müssen.
Ampelanlagen (z.B. Post) so schalten, dass Fußgänger nicht auf den Inseln stoppen müssen.
Status:
nicht zuständig
Die Schaltzeiten der Lichtsignalanlage an der Post (B173) sind durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr so eingestellt und verkehrsabhängig geregelt, dass ein optimaler Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer sichergestellt ist. Veränderungen könnten zu bestimmten Zeiten nachteilig sein und zu Stauerscheinungen führen.